Nebenkostenabrechnung (Betriebskosten)
Mietevo unterstützt Sie bei der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen.Funktionsweise
Die Abrechnung basiert auf drei Säulen:- Kosten: Die Gesamtkosten für das Haus im Abrechnungszeitraum.
- Verteilschlüssel: Wie werden die Kosten verteilt? (Fläche, Personen, Einheiten, Verbrauch).
- Mieterdaten: Wer wohnte wann wo und hat wie viel vorausgezahlt?
Schritt-für-Schritt zur Abrechnung
1. Abrechnungszeitraum anlegen
Navigieren Sie zu Betriebskosten und starten Sie eine neue Abrechnung. Definieren Sie den Zeitraum (meist 01.01. bis 31.12. eines Jahres) und das betroffene Haus.2. Kosten erfassen
Tragen Sie alle umlagefähigen Kosten für diesen Zeitraum ein.- Kostenart: z.B. Grundsteuer, Wasser, Straßenreinigung.
-
Betrag: Gesamtbetrag laut Rechnung.
Verteilschlüssel: Wählen Sie, wie verteilt werden soll:
-
Pro Fläche(nach qm Wohnfläche)
-
Pro Kopf/Pro Person(nach Anzahl Bewohner)
Pro Einheit(pauschal pro Wohnung)Nach Rechnung(Direkt-Zuordnung einer Rechnung zu einem bestimmten Mieter)
-
3. Zählerstände (Optional)
Für verbrauchsabhängige Kosten (Wasser, Heizung) müssen Zählerstände vorliegen. Siehe Zählerverwaltung.4. Abrechnung berechnen
Mietevo berechnet nun für jeden Mieter:- Anteil an den Gesamtkosten (zeitanteilig berechnet, falls Ein/Auszug im Jahr).
- Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.
- Ergebnis: Nachzahlung oder Guthaben.
5. PDF Export
Erstellen Sie die Abrechnung als PDF, um es direkt an Ihre Mieter zu versenden.- Zeitanteilige Berechnung: Zieht ein Mieter am 01.07. aus, zahlt er bei Kosten, die nach Fläche verteilt werden, nur für die 181 Tage (bzw. 6 Monate), die er dort gewohnt hat. Mietevo übernimmt diese Berechnung automatisch.
- Wohngemeinschaften (WG) & Mehrfachbelegung: Teilen sich mehrere Mieter eine Wohnung zur gleichen Zeit (WG), werden die Fixkosten (z.B. Grundsteuer) automatisch pro Tag auf die anwesenden Personen aufgeteilt. Jeder Mieter zahlt nur für die Zeit, in der er tatsächlich im Mietverhältnis stand.
- Leerstand: Kosten, die auf leerstehende Wohnungen entfallen, werden dem Eigentümer zugeordnet und nicht auf die anderen Mieter umgelegt (gemäß Rechtslage).
